Die Urkunde die heute im Stiftsarchiv St. Gallen lagert, bezeugt nicht nur die Existenz von Lautlingen, sondern von insgesamt 24 Orten in der näheren und weiteren Umgebung. Es handelt sich bei diesem Schriftstück um die Verleihung einer Prekarie, also des sog.
Nutzungsrechtes.
Wir können diesen Vorgang wie folgt nachvollziehen:
Der Edle Berthold (Peratoldus) schenkte die genannten Güter bereits zu einem früheren Zeitpunkt dem Kloster zu St. Gallen. Vermutlich war selbiger beim König in Ungnade gefallen und wollte sich so in den Schutz des Klosters begeben.
Im Jahr 793 jedoch wollte er zumindest das Nutzungsrecht für seine ehemaligen Besitztümer wieder erlangen. Kraft der ausgestellten Urkunde erhielt Berthold das Land als "Leihgabe" wieder. Ebenso wurde
festgelegt, dass er dieses Land gegen einen bestimmten Betrag wieder zurückkaufen könne. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte er eine jährliche Pacht an das Kloster zu bezahlen.
Berthold hatte zu diesem Zeitpunkt noch keine Erben bzw. Nachkommen. Für einen legitimen Erben galt dasselbe Rückkaufsrecht wie für den Vater. Sollte jedoch auch sein Erbe dieses Land nicht kaufen wollen, fällt es lt. Vertrag auf immerwährende Dauer dem Kloster zu. Das Wergeld, wie der Betrag zum Rückkauf in der
Urkunde genannt wurde, war in den alten alemannischen Rechtsbüchern je nach Personen und Stand abgestuft. In diesem Fall dürfte es sich um das Wergeld handeln, das
ein Graf zu zahlen hat.
Graf Berthold selbst war ein alemannischer Edler im Raume der Bertholdsbaar. Er wurde auch Berthold II genannt. Die Bertholdsbaar hörte allerdings schon um 750 auf zu bestehen. Sie umfasste einen Teil des
heutigen Zollernalbkreises.
Bischof Egino oder auch Agino war der Oberhirte des Bistums Konstanz von 782 bis 811.
Bei der Urkunde selbst handelt es sich um ein recht kleines Stück Pergament, dass mit einer Art Tinte beschriftet wurde. Dieses einzigartige Stück ist 20 cm breit und nur 13 cm hoch. Die Beurkundung wurde von verschiedenen Zeugen durch deren Zeichen bestätigt. Bei diesen Zeichen handelt es sich aber nicht um die später aufkommenden Siegel, sondern um einfache Zeichen (Signum) wie zum Beispiel Kreuze oder Kreise usw. Es war bei dieser Art Beurkundung viel wichtiger, dass ein Mann von geistlichem Stand die Namen der Zeugen im Text festhielt.