Die Gründung der Musikgesellschaft - direkter
Vorläufer der Musikkapelle Frohsinn:
Um die Intention des Pfarrers
wiederzugeben, wollen wir den Vertrag hier
abdrucken, in dessen Vorrede Demeter selbst
berichtet:
Liebe Jünglinge! Schon lange äußert ihr den
heißen Wunsch, die Musik zu erlernen, mit der
Bemerkung, daß es euch darum zu thun sei,
nicht nur euch selbst dadurch neue Freuden
zu verschaffen, sondern auch den kirchlichen
Gottesdienst zu erhöhen und zu verschönern,
und den betenden Mitbruder zur herzlichen
Andacht zu stimmen,....." In diesem Vertrag,
der den Aufwand für Instrumente und
Musikalien regeln und die Mitglieder zum Eifer
anhalten soll, nennt Demeter 10
Hauptbedingungen:
1.) Blasende Instrumente sind für eine
ländliche Musik die tauglichsten und besten.
Vor der Hand 2 Klarinetts, 2 Waldhörner, ein
Picolo, und statt des Basses oder ziemlich
schweren und theuren Fagotts eine Principal
-Trompete. Aber, ich muß es euch sagen, diese
Instrumente werden unter 6 Louisd'or nicht zu
bekommen seyn, und euer Verdienst ist zu
schwach, als daß ihr sie aus eurem eigenen
Beute anschaffen könntet. Ich gebe euch
deswegen den Vorschlag, euch verbindlich zu
machen, so lang auf unserm Theater
fortzuspielen, bis der ganze Betrag von den
Einnahmsgeldern rein getilgt seyn wird. Dabey
hat ein jeder die stille Verbindlichkeit auf sich,
mit jeder Rolle, die ich ihm nach seiner
geprüften Fähigkeit anweisen werde etc.,
jederzeit zufrieden zu seyn, und seine Sache
so gut zu machen, daß sich die Kasse eine
gute Einnahme zu versprechen hat
2.) Damit aber die Theaterkasse kräftige
Beyträge liefern kann, müßtet ihr euch als
Mitglieder des Theaters ohne alles Interesse
damit begnügen, daß ihr mit einer
nachmittägigen, an einem aufgehobenen
Feyertage zu haltenden Erholung an Brod und
Wein, die sich nicht höher, als auf 5 fl. belaufen
darf, zufrieden seyd.
3.) Für den von mir zu erhaltenden Unterricht
müßet ihr a) wenn ihr einmal die nötige
Fertigkeit erlangt habt, auf mein Verlangen Vor-
und Nachmittags in der Kirche unentgeldlich
musicieren. Einstweilen
b) unentgeldlich bey dem Theater spielen.
c) Unentgeldlich, wenn ich einem guten
Freunde eine angenehme Unterhaltung
verschaffen will, auf mein Verlangen an jedem
mir beliebigen Tage, doch immer ohne
Abbruch eurer Berufsarbeiten, entweder in
meinem Hause oder auf freyem Felde blasen.
d) Euch hauptsächlich verbindlich machen, nie
aufzuspielen im Wirtshause weder bey
gemeinen noch bey Hochzeits-Tänzen. Theils
um mich dem Vorwurf Preis zu geben, als
wenn ich nur liederliche Spielleute gebildet
hätte, theils um den schon gewöhnlichen
Musikanten ihr Brod nicht zu schmälern. Sollte
die neue Musik von den Brautleuten in der
Kirche verlangt werden, so wird sie gegen
Erlegung eines kleinen Douceurs gern
gestattet
Müßet
e)allezeit gern und fertig zur Erlernung und
Uebung der Instrumente zu mir ins Pfarrhaus
kommen, und ohne gegründete Ursache und
Entschuldigung nie weg bleiben.
4.) Die Musik-Instrumente gehören zwar der
ganzen Gesellschaft, aber keinem einzelnen
Gliede. Es folgt daraus, daß sie weder
eigenmächtig verkauft noch vertauscht und
noch weniger verderbt werden dürfen.
5.) Musikalien, Notenpapier, Unterhaltung und
Reparatur der Instrumente sind immer aus der
Theaterkasse zu bestreiten. Die Noten müßen
von jedem Mitgliede unentgeldlich
abgeschrieben werden.
6.) Damit aber das Institut erhalten werden
möge, so ist eine der ersten und
Hauptverbindlichkeiten, daß jedes
musikalische Mitglied, nach erlerntem
Instrumente, einen neuen Rekruten aufsuche,
ihn anwerbe, und ihn sein Instrument
unentgeldlich lehre. Denn habt ihr die Musik
unentgeldlich empfangen und gelernt, so
theilet sie auch anderen wieder unentgeldlich
mit! Dabey ist aber wohl zu merken, daß die
Akteurs vor allen anderen zur Erlernung der
Musik das erste Recht haben, weil sie durch
ihre Bemühungen Beyträge liefern. Erst
alsdann, wenn diese keine Lust oder kein
musikalisches Talent haben, werden andere
tüchtige Subjekte ausgewählt
7.) Um bey der Musik immer Harmonie und
Eintracht zu erhalten, und bey allen
Mitgliedern nach und nach gleiche Musikstärke
zu bewirken, wird mit der ersten und 2ten
Klarinette eben so, wie mit dem ersten und
2ten Waldhorn abgewechselt
8.) Da es sehr leicht geschehen könnte, daß
unter den Mitgliedern nach und nach sich
menschliche Blössen und Schwachheiten,
allerley Mißverständnisse, Verdrießlichkeiten
und Feindschaften oder andere schädliche
Leidenschaften ansetzen könnten, wodurch
der eine oder andere von der Versammlung
abgehalten würde, so werden die sämtlichen
Theilhaber ernstlich ermahnt, so gleich jeden
Zwist in der Geburt brüderlich zu ersticken;
den sich nicht bessernden aber mir
anzuzeigen, der sodann, ohne alle Nachsicht,
das erstemal um 24 kr., das 2temal um 48 kr.
u.s. f. gestraft werden soll.
9.) Sollte sich aber ein Mitglied ohne wichtige
Gründe und unangefragt vom Musikkollegium
trennen, und somit die ganze Bemühung des
Lehrers vereiteln, und also die ganze Anstalt
der Schande und dem Gelächter aussetzen,
auch einen Schaden von mehreren Karolins
verursachen, so muß er sein Instrument nicht
nur zurückgeben, sondern den ganzen
Schaden ersetzen.
10.) Da nun dieses gegenwärtige Bündnis
öftern Besuch und täglichen Umgang mit mir
erfordert, so sehet ihr von selbst ein, daß jeder
von euch ein tadelloses Leben führen müße,
damit ihr euch meines vertrauten Umganges
würdiget, und daß meine Pfarrgenossen nie
sagen können: ,,Unser Pfarrer hat es nur mit
schlechten Leuten zu thun." Es versteht sich
überhaupt von selbst, daß Unsittlichkeiten
aller Art auch dem obigen 8ten Gesetze streng
unterworfen sind.
Dies sind nun, l. Freunde, die Vorschläge zur
Wegräumung aller Hindernisse, wodurch ihr
ohne einen Kreutzer Geld von eurem
Eigentum aufzuopfern, zum schönen Ziel
gelangen könnet, das ihr euch vorsetzet, und
wodurch ihr eine Art von Freude erlangen
könnet, die weit reiner und edler ist, als alle
bisher genossene. Aber um keine gemeine,
Spielmannsartige, sondern eine wirklich
schöne, angenehme Musik zu erlangen, und
auf immer zu erhalten, müssen alle obigen
Bedingungen höchst nothwendig zum Grunde
gelegt werden, ohne deren feyerliche Zusage
ich weder Hand noch Fuß regen, und euch
nicht einen einzigen Buchstaben von Musik
zeigen würde. Wollet ihr nun alle diese Punkte
eingehen, so müßet ihr nicht nur alle eure
Namen unterschreiben, sondern, um dem
Kontrakte Ansehen und Rechtskraft zu
verschaffen, so müßen sich auch alle erbetene
Zeugen mitunterschreiben. Eines der
Mitglieder nimmt eine getreue Abschrift von
diesem Originale, um im Fall einer größeren
Uebertretung obiger Gesetze den Weg
Rechtens einschlagen zu können.
Lautlingen, im Pfarrhause, am 7ten May 1803.
Der Vertrag trägt folgende Unterschriften:
Direktor Ignaz Demeter, Pfarrer. Mitglied Anton
Eppler, Lehrer. Mitglied Xaver Spon. Mitglied
Joseph Klotz. Mitglied Fidelis Epler. Mitglied
Alexius Müller. Als Zeugen des Vertrages
haben mitunterschrieben: Matheus Roth,
Dominikus Kloz, Kornelius Epler, Georg Klotz
und Gabriel Oswald.
Später berichtete Demeter: Gleich am
folgenden Tage beschrieb ich obbenannte
Instrumente, welche aber erst im Herbst
ankamen. Sie waren alle ganz neu, und
werden jetzt in einem dazu verfertigten Kasten
aufbewahrt. Sie kamen wirklich auf 6 Karolins
zu stehen. Der Unterricht fieng erst um Martini
an, und obgleich außer dem Herrn Schullehrer
im Orte alle andere keine Musiknote kannten,
und lauter Bauren- und Handwerks-Jungen
waren, und überdies der Unterricht zwar alle
Tage, aber nur des Nachts von 7-8 Uhr ertheilt
wurde, so gieng er doch so glücklich von
statten, daß am Weihnachtsfeste darauf in der
Kirche eine schöne deutsche Messe mit
Begleitung dieser blasenden Instrumente
gesungen werden konnte. Aufgemuntert durch
das Lob der gerührten Mitbürger lernten sie in
dem verflossenen Winter so emsig fort, daß sie
bey dem im Frühling aufgeführten Schauspiel
die Zuschauer mit ihren Märschen und Arien
so angenehm unterhielten, daß sie von
keinem getadelt, sondern vielmehr über
Verdienst gelobt wurden. Schon manche
schöne Frühlings- und Sommerabende saßen
diese Musikfreunde auf einem, das ganze Dorf
beherrschenden Hügel, ergötzten beym
freundlichen Mondscheine die Bewohner
desselben mit ihren neu erlernten Stücken,
wobei ich zugleich den längst gewünschten
Endzweck erreichte, alle schmutzige,
anstößige Gassenlieder zu verdrängen, und
an deren Stadt lauter schöne, nützliche und
zweckmäßige Volkslieder in den Gang zu
bringen.
Wir sehen heute immer den großen Erzbischof
vor uns, wenn wir Demeters Namen hören. Am
Tage der Gründung der Musikgesellschaft war
er aber ein junger Mann von noch nicht 30
Jahren. In heutiger Zeit hätte es selbst ein
sehr begabter und aktiver junger Pfarrer oder
Lehrer ungleich schwerer, ähnliche Projekte
durchzuführen. Niemand würde heute
jemanden eine solche Autorität zubilligen, wie
sie dieser junge Pfarrer vor 175 Jahren ganz
selbstverständlich für sich in Anspruch
nehmen konnte. Wir sollten uns vielleicht
heute auch daran erinnern, dass die
Musikkapelle Frohsinn Lautlingen in dieser
Form nur entstehen konnte, weil der Pfarrer
sehr klug und weitschauend, die meisten
Dorfbewohner aber noch sehr ungebildet
waren. Diese Bildung zu mehren und damit
auch das gemeinschaftliche Leben zu fördern
war das Ziel Demeter´s. Seinem Grundsatz
folgend: „Lieber nichts anfangen, als nicht gut
ausführen und rühmlich enden. Lieber gar
nichts, als eine Bettelmusik" kämpfte er für
seine Gesellschaft, denn die Armut in
Lautlingen war groß. Bedingt durch Kosten der
Revolutionskriege und der Viehverluste durch
Seuchen sowie durch Straßenbauten und den
Bau bzw. die Instandhaltung öffentlicher
Gebäude hatte die bürgerliche Gemeinde
einen Schuldenberg von über 72.000
Gulden[1] aufgebaut. Pfarrer Demeter klärte
die Finanzierung bereits im Vertrag. Die
Besitzverhältnisse der Instrumente waren
ebenfalls geklärt. Sie gehörten je zur Hälfte der
Kirchenpflege und der Musikgesellschaft. Den
erforderlichen Unterricht erteilte er größtenteils
selbst, da er ja Fagott und Violoncello
einwandfrei beherrschte. Die weiteren
Stunden erteilten auswärtige Musiker gegen
Bezahlung. Hierbei mussten die Schüler den
entsprechenden Fleiß zeigen um die
Gesellschaft nicht in all zu große Unkosten zu
stürzen. Dass die ausgebildeten Musiker
ihrerseits für neue Schüler sorgen mussten
war weitsichtig und sorgte dafür, dass die
Gesellschaft kein Strohfeuer wurde. Demeter
wollte dafür sorgen, dass die Musik in
Lautlingen nie ersterbe und im Falle von
Krankheit oder Verhinderung Ersatz vorhanden
ist.
Leider ist über die Betätigung der
Musikgesellschaft in den ersten Jahren recht
wenig bekannt. Sicher ist, dass sie bei
Messen und Hochämtern in der Pfarrkirche
präsent war und auch die
Theateraufführungen bereicherte. Einige
Stücke wurden gekauft, wieder andere schrieb
Demeter angeblich selbst. Erhalten hat sich
hiervon leider nichts.